AUREM – zur Startseite
Recht & Normen4 Min. Lesezeit

Der digitale Produktpass im Maschinenbau

Die EU-Ökodesign-Verordnung bringt den digitalen Produktpass. Was er enthalten soll, wann er kommt und warum die Daten dafür im Service längst entstehen.

Karim el Safadi

Gründer & Strategie ·

Eine Hand hält ein Smartphone, darüber schwebt das Symbol eines digitalen Produktpasses

Mit der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 hat die EU den digitalen Produktpass eingeführt. Er soll für immer mehr Produktgruppen Pflicht werden und die wichtigsten Informationen über ein Produkt über dessen gesamte Lebensdauer zugänglich machen: Material und Herkunft, Reparierbarkeit, Ersatzteile, Energieverbrauch, Entsorgung. Für welche Produkte er wann gilt, legt die Kommission in delegierten Rechtsakten fest. Batterien machen den Anfang – für sie gilt ab Februar 2027 ein eigener Batteriepass nach der Batterieverordnung. Der erste Arbeitsplan zur Ökodesign-Verordnung nennt als nächste Gruppen unter anderem Textilien, Möbel, Reifen, Stahl und Aluminium sowie Anforderungen an Elektro- und Elektronikgeräte. Maschinen stehen noch nicht darauf, aber die Verordnung ist ausdrücklich so angelegt, dass sie nach und nach fast alle physischen Produkte erfassen kann.

Was drin steht

Der Pass ist kein einzelnes Dokument, sondern ein Datensatz, der über einen Träger am Produkt erreichbar ist – in der Regel einen QR-Code, möglich sind auch andere maschinenlesbare Träger. Was genau enthalten sein muss, hängt von der Produktgruppe ab und wird erst im jeweiligen delegierten Rechtsakt festgelegt. Die Verordnung selbst gibt den Rahmen vor: eine eindeutige Produktkennung, Angaben zum Hersteller, zu Materialien und besorgniserregenden Stoffen, Nachweise der Konformität, Anleitungen für Nutzung, Wartung und Reparatur, Informationen zu Ersatzteilen und zur Entsorgung.

Sicher ist damit, dass es um mehr geht als das Typenschild: Wer hat das Produkt hergestellt, woraus besteht es, wie wird es repariert, welche Ersatzteile gibt es und wie lange, was ist mit ihm passiert. Und der Pass ist nicht für alle gleich: Die Verordnung sieht abgestufte Zugriffsrechte vor. Was der Verbraucher sieht, was die Marktaufsicht sieht und was der Reparaturbetrieb sieht, kann sich unterscheiden.

Der Service liefert die Daten

Der letzte Punkt der Liste – was mit dem Produkt passiert ist – ist der, der den Maschinenbau am meisten betrifft. Material, Herkunft und Konformität sind zum Zeitpunkt der Auslieferung bekannt und ändern sich danach nicht mehr. Ein Pass, der den Zustand eines Produkts über seine Lebensdauer abbilden soll, braucht dagegen die Historie: Wartungen, Reparaturen, getauschte Komponenten, Software-Stände. Diese Daten entstehen im Service, bei jedem Einsatz, und sie entstehen über Jahre.

Wer sie heute schon strukturiert je Seriennummer erfasst, hat den Pass zur Hälfte gefüllt, bevor er Pflicht wird. Wer sie in Protokollen auf dem Fileserver ablegt, wird sie später nicht nachtragen können – nicht, weil die Protokolle fehlen, sondern weil niemand aus zehn Jahren PDF-Ablage rekonstruieren kann, welche Komponente wann in welcher Maschine steckte.

Das gilt besonders für getauschte Komponenten. Wenn der Pass einmal verlangt, dass zu einer Maschine die verbauten Baugruppen mit ihren eigenen Kennungen bekannt sind, dann muss jeder Tausch im Feld erfasst worden sein: Welches Teil raus, welches rein, wann, durch wen. Das ist auf dem Papier eine Zeile im Protokoll. In einer strukturierten Akte ist es eine Änderung an der Stückliste der Anlage – und genau das wird der Pass brauchen.

Der Zusammenhang mit der Maschinenverordnung

Die Maschinenverordnung verlangt ab Januar 2027, dass Betriebsanleitung und Konformitätserklärung digital auffindbar sind – über einen Träger an der Maschine, mindestens zehn Jahre lang. Der Produktpass verlangt dasselbe für mehr Daten, über die gesamte Lebensdauer. Beide Vorschriften setzen an derselben Stelle an: am Typenschild, an einem Code, der von der Maschine zu ihren Daten führt.

Es liegt nahe, beides über denselben QR-Code zu lösen. Er führt auf die Maschinenakte, und dort liegen Anleitung, Erklärung, Historie und alles, was der Pass später verlangt. Wer heute für die Maschinenverordnung einen Code anbringt, der nur auf ein PDF zeigt, wird ihn für den Produktpass ein zweites Mal anbringen müssen. Wer ihn auf die Akte zeigen lässt, hat beides mit einem Aufkleber erledigt.

Was noch offen ist

Vieles am Produktpass ist noch nicht entschieden. Die technischen Standards für Datenformat und Austausch werden derzeit erarbeitet; das Register, in dem die Kommission die Kennungen aller Pässe führen will, ist noch im Aufbau. Wann Maschinen an die Reihe kommen und was der Pass für sie genau enthalten muss, steht in keinem Rechtsakt. Wer jetzt eine technische Lösung für „den Produktpass“ kauft, kauft etwas, dessen Anforderungen noch nicht feststehen.

Was hingegen feststeht, ist die Richtung: Daten je Produkt, über die Lebensdauer, maschinenlesbar, über einen Träger am Produkt erreichbar. Diese Richtung ändert sich nicht mehr, egal wie die Details ausfallen.

Dazu kommt, dass der Pass nicht allein aus Brüssel kommt. Große Betreiber und Konzerne fragen schon heute in Ausschreibungen nach Lebenszyklusdaten ihrer Maschinen, weil sie selbst berichtspflichtig sind. Wer diese Daten liefern kann, hat einen Vorteil im Vertrieb – lange bevor ein delegierter Rechtsakt ihn dazu verpflichtet.

Was jetzt sinnvoll ist

Niemand muss heute einen Produktpass bauen. Sinnvoll ist, die Daten so zu führen, dass er sich später daraus erzeugen lässt: je Seriennummer, strukturiert, mit den verbauten Komponenten und der vollständigen Historie. Konkret heißt das: jede Maschine mit eindeutiger Seriennummer angelegt; die Stückliste der ausgelieferten Konfiguration erfasst; jeder Serviceeinsatz mit Protokoll und getauschten Teilen an der Maschine dokumentiert; Anleitung und Konformitätserklärung in der Version abgelegt, die zu dieser Maschine gehört.

Das ist genau das, was eine gute Maschinenakte ohnehin leistet – und was der eigene Service auch ohne Verordnung braucht. Der Produktpass ist dann kein Projekt, sondern ein Export.

Alles im Blick.
Von Anfang bis Ende.

Verwalten Sie Reparaturen, Status, Formulare und Ersatzteile zentral in einer durchgängigen Lösung. Übersichtlich strukturiert, jederzeit nachvollziehbar und zuverlässig im täglichen Einsatz.

Zwei Personen besprechen einen Vorgang am Tablet

Weiterlesen

Weitere Beiträge

Praxisnahe Beiträge zu Wartung, Außendienst, Digitalisierung und Vorschriften.

Alle Beiträge